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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mietboote

  • Alle Vorschriften für sicheres Bootfahren auf dem See müssen jederzeit befolgt werden, einschließlich Rettungswesten für alle. Sie sind persönlich verantwortlich für alle Schäden an unserem Boot, anderen Booten oder anderem Eigentum, die durch Ihre Verletzung der Vorschriften für sicheres Bootfahren oder der Nutzungsbedingungen von Zug Boat Rentals verursacht wurden.
  • Der Bootsführer muss im Besitz eines gültigen schweizerischen Führerscheins der Klasse „A“ sein und diesen bei Erhalt des Bootes vorweisen.
  • Es liegt in Ihrer alleinigen Verantwortung als Bootsbetreiber und Bootsvermieter, die Schifffahrtsregeln auf den Zuger Seen zu kennen und einzuhalten.
  • Bootsführer dürfen unabhängig vom Grad der Beeinträchtigung keinen Alkohol oder Drogen jeglicher Art konsumieren. Die Betreiber dürfen während der Mietdauer keinen Alkohol konsumieren. Betreibern, die gegen den Abschnitt zum Alkoholkonsum dieser Vereinbarung verstoßen, wird ein Boot verweigert und die Stornierung in Rechnung gestellt.
  • Alle Betreiber müssen ein Handy an Bord haben und wir müssen ihre Nummer haben
  • Sie dürfen NIEMALS anderen erlauben, das Boot zu benutzen oder zu betreiben. Sie sind vollständig persönlich verantwortlich für alle Schäden, die an unserem Boot oder an anderen Personen oder Sachen verursacht werden
  • Haustiere sind ohne ausdrückliche Genehmigung auf keinem Boot erlaubt.
  • Boot muss rechtzeitig zurückgegeben werden, es gibt keine Nachfrist für verspätete Rückgabe. Für den Fall, dass das Boot nicht zum hier angegebenen Zeitpunkt zurückgegeben wird, verpflichtet sich der Mieter, Überstunden zum Mietpreis zu zahlen.
  • Das Boot muss sauber und in demselben Zustand zurückgegeben werden, in dem es vor der Übernahme war.
  • Das Boot muss mit der gleichen Kraftstoffmenge zurückgegeben werden, mit der es verlassen wurde, oder der Mieter wird separat in Rechnung gestellt
  • Das Boot wird nicht mit einer größeren Anzahl von Personen besetzt, als im Bootszertifikat angegeben ist
  • Alle Schäden an der Ausrüstung, z. B. beschädigter Propeller, beschädigtes Bimini-Top, fehlende Sicherheitsausrüstung. usw., die durch den Betrieb oder die Aufsicht des Mieters verursacht werden, liegt in der alleinigen Verantwortung des Mieters. Boote nicht unbeaufsichtigt lassen.
  • Verbotene Verwendungen: Kunden dürfen Boote nicht für Zwecke verwenden, die nicht vom Hersteller vorgesehen oder auf illegale Weise verwendet werden.
  • In keinem Fall darf das Boot an eine andere natürliche oder juristische Person untervermietet werden. Die Rechte des Kunden aus dieser Vereinbarung sind nicht übertragbar.
  • Der Vermieter behält sich das Recht vor, diesen Mietvertrag aufgrund von schlechtem oder drohendem schlechtem Wetter zu kündigen. Die Mietgebühren werden anteilig nach Zeitaufwand berechnet.
  • Buchungen, die nicht weniger als 48 Stunden vor dem Buchungsdatum storniert werden, erhalten eine volle Rückerstattung.
  • Im Falle einer Fehlfunktion, eines Ausfalls oder eines Defekts, der nach der Übernahme des Mietboots festgestellt wird, wird der Mieter dies unverzüglich dem Vermieter unter +41 79 487 9864 melden. Die weitere Nutzung erfolgt ausschließlich auf Risiko des Mieters und übernimmt somit der Mieter alle Haftungen für Verletzungen und Schäden an allen Personen und Sachen, die durch die fortgesetzte Verwendung entstehen können.
  • Diese Vereinbarung stellt die gesamte Übereinkunft der Parteien in Bezug auf den hierin enthaltenen Gegenstand dar und ersetzt alle anderen diesbezüglichen mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen. Diese Vereinbarung ist für die Erben, Rechtsnachfolger und Rechtsnachfolger der Parteien bindend.
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